Am 21.12.2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 24/2022 die Verfügung Nr. 137/2022 und damit die Verlängerung der bisherigen Duldungsregelungen für 160 m, 50 MHz, 70 MHz, 13 cm und 6 cm. Anderenfalls wären diese befristeten Erlaubnisse zum Jahresende ausgelaufen; nun gelten sie bis zum 31.12.2023. Inhaltlich wurde den Anträgen des RTA wie im Vorjahr in vollem Umfang entsprochen.

Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur kann unter https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/99 heruntergeladen werden.

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