Liebe Spender/Innen, Mitglieder, BV- und OV-Vorsitzende.

 

Geld-Spenden für die eine Spenden/Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden soll müssen über die Kasse des Gesamtverbandes (HV-Kasse) laufen.

 

Name: VFDB e.V. 

IBAN: DE06 2419 1015 0231 7494 04      BIC: GENODEF1SDE

Verwendungszweck: Spende für OV, Relais oder Projekt von Rufzeichen ……

Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ist nur bei steuerpflichtigen Personen/Vereinen etc. möglich. Gemeinnützige Vereine gehören nicht dazu. Bei einem Spendenbetrag ab 100 € ist dafür eine Spendenbescheinigung erforderlich.

Der Hauptkasse ist zum Ausstellen der Spendenbescheinigung der ausgefüllte Antrag zuzusenden.
Bei Spenden unter 100 € akzeptieren die Finanzämter in der Regel den Kontoauszug als Spendenbeleg, hier gibt es beim Online Banking oft die Möglichkeit die Überweisung als Spende zu kennzeichnen.

 

Freistellungsbescheid für 2017-2019 vom 16.09.2020
Finanzamt Fürstenfeldbruck Steuernummer 117/111/20159

 

Auch für Sachspenden ist es möglich eine Spendenbescheinigung auszustellen. Hier muss der Hauptkasse ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Spendenbescheinigung über eine Sachspende vom Spender und Spendenempfänger vorgelegt werden. Der Wert muss mit der originalen Rechnung nachgewiesen werden. Wertermittlung im Internet oder geschätzte Wertermittlungen sind nicht zulässig. Handelt es sich um Sachspenden die über ein Betriebsvermögen abgeschrieben wurden, kann keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

 

Bei Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.

 

vy 73, Jürgen Traupe, DH2OP

Hauptkassenverwalter des VFDB e.V.

 

Anschrift:

Königsberger Str.31,

37574 Einbeck,

E-Mail: kasse at vfdb.org

Tel.: 05561 313 0409