Am 31. Mai ist im Bundesgesetzblatt die Achte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin hat die Bundesnetzagentur u.a. die Höhe der Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge für den Amateurfunkdienst in Deutschland für die Jahre 2012 bis 2014 festgelegt.
Für das Jahr 2012 handelt es sich um 23,73 €, bestehend aus 3,04 € TKG- und 20,69 € EMV-Beitrag, für das Jahr 2013 um 32,47 €, bestehend aus 11,44 € TKG- und 21,03 € EMV-Beitrag und für das Jahr 2014 um 32,37 €, bestehend aus 8,85 € TKG- und 23,52 € EMV-Beitrag – zusammengerechnet 88,57 €. Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass die Beiträge nach TKG im Bereich von 3 bis nun 11 € schwanken, der Beitrag nach EMV ist weitgehend stabil um 22 €. Es ist davon auszugehen, dass die Behörde in der nächsten Zeit entsprechende Beitragsbescheide an die Funkamateure versendet.
Die Beitragsforderungen müssen natürlich erst nach Aufforderung entrichtet werden.
Quelle RTA und BNetza