Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt die Mitteilung 384/2017 mit der Regelung eines befristeten Zugangs zum Frequenzbereich 70,150 MHz bis 70,180 MHz für den Amateurfunkdienst nun veröffentlicht – damit kann sofort mit einem 4-m-Betrieb begonnen werden.
Das Amtsblatt finden Sie unter dem Link http://tinyurl.com/lqzlpyf.
Quelle: darc.de

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