In den letzten Wochen haben den Vorstand viele Anfragen über Verhaltensweisen in der Umsetzung der Geschäftsordnung des VFDB e.V. erreicht. Hierzu können derzeit den verantwortlichen OVV und BVV folgende Hintergründe an die Hand gegeben werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Ausfertigungsdatum 27.03.2020 dies bereits gesetzlich geregelt. Wer sich dafür näher interessiert, kann hier den Einstieg für eigene Recherchen finden.

Die Regelungen für unser Vereins Leben im Einzelnen:

  • Eine rechtmäßig ausgefallene Versammlung muss nicht später nachgeholt werden.
  • Sämtliche Formalitäten für trotzdem durchgeführte Versammlungen sind einzuhalten.
  • Den Versammlungsteilnehmern darf die Teilnahme nicht unter Angabe von Gründen, die aus den Kontaktbeschränkungen herrühren, verwehrt werden.
  • Es besteht zurzeit keine zwingende Notwendigkeit, Versammlungen durchzuführen.
  • Sollten in Untergliederungen Amtsträger ihr Amt nicht mehr ausüben wollen oder können, so hat dessen Vertreter die Amtsgeschäfte weiterzuführen.
  • Sollte sich kein Amtsträger finden, ist die übergeordnete Untergliederung kommissarisch mit den Amtsgeschäften zu betrauen

Bei Fragen steht euch die Geschäftsstelle gerne Rede und Antwort.

Share this content:

Veröffentlicht unter QTC.

Kommentare sind geschlossen.